Interessante Themen


Ausweitung der MiniJobs stoppen! - Update 2024

 

 Seit dem 01.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht sowie die Obergrenze für einen Minijob auf 520 Euro. Seitdem wird der Mindestlohn jährlich erhöht, zunächst seit dem 1.1.2024 auf 12,41 Euro, ab dem 01.01.2025 dann auf 12,81 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze wird ebenfalls angehoben, aktuell liegt sie bei 538 Euro, ab 2025 dann bei 556 Euro.

 

Das Netzwerk steht weiterhin dafür ein, eine Sozialversicherung ab dem 1 Euro durchzusetzen. Nach wie vor üben hauptsächlich Frauen diese prekäre Beschäftigung aus, die sie nicht vor Altersarmut schützt!


 

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,- € soll – so Pläne der Bundesregierung – mit  einer  Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs auf 520,- € verknüpft werden.

 

Das Netzwerk Frauen & Arbeitspolitik hat sich  wie viele andere Organisationen dem Minijob-Aufruf von Ver.di angeschlossen (s. u.).

 

Je mehr Personen sich dem Aufruf anschließen und ihn weiterverbreiten desto größer unsere Hoffnung, dass die Erhöhung in letzter Minute doch noch verhindert werden kann. Deshalb unterstützen Sie den Aufruf unbedingt:

Minijob – ver.di (verdi.de) !

 

Die DGB-Frauen haben dazu ebenfalls eine Aktion gestartet, die in die gleiche Richtung zielt. Auch hier ist Unterstützung herzlich willkommen:

Gleichstellungs-Check jetzt! | Frauen im Deutschen Gewerkschaftsbund (dgb.de)

 

Es ist Zeit, dass sich hier endlich was dreht! Wir wollen nicht in 10 Jahren immer noch für eine Reform der Minijobs kämpfen müssen!


Aufruf von VER.di: Ausweitung minijobs stoppen!

Equal Pay Day Kampagne 2022

Unter dem Motto EQUAL PAY 4.0 – gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt ist die Equal Pay Day Kampagne 2022 gestartet. Diesmal ging es um gleiche Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Arbeit in der Zukunft.  

Während Uta Zech, Präsidentin BPW Germany, die Kampagne vorstellte, zeigten Staatssekretärin Juliane Seifert, Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, Vorsitzende der Sachverständigenkommission des 3. Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung, und Noah Fleischer von der Lub GmbH, was zu tun ist, damit sich die Diskriminierungen der realen Welt nicht in der Binäre fortsetzen.

 


Pressemitteilung Bündnis "Sorgearbeit Fair Teilen"

Am 26. Mai wurde vom Bündnis "Sorgearbeit Fair Teilen" eine Pressemitteilung veröffentlicht. Hiermit soll vor allem im Rahmen des Frauengesundheitstags am 28. Mai auf Geschlechtergerechtigkeit aufmerksam gemacht werden. Unterstützen kann man auch auf Instagram.

Das Netzwerk "Frauen & Arbeitspolitik" unterstützt aktiv die Forderungen des Bündnisses "Sorgearbeit Fair Teilen", den Flyer des Netzwerkes "Fairplay auch zu Hause" können Sie hier herunterladen. 


IG BAU fordert auch für Minijobber*innen Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Auszug aus der Homepage IG BAU:

Derzeit erhalten Minijobber*innen kein Kurzarbeitergeld, weil sie von der Arbeitslosen-versicherung ausgenommen sind. Diese Versicherungspflicht ist aber Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Im Gebäudereiniger-Handwerk arbeiten rund 200 000 geringfügig Beschäftigte. Viele bangen um ihre Existenz, da nur noch wenig gearbeitet wird.

 

„Die geringfügig Beschäftigten in der Gebäudereinigung zählen ohnehin zu den Ärmsten. Sie sind auf jeden Euro angewiesen, aber das Wenige fällt in der Krise auch noch weg. Die Politik darf diese Not nicht länger ignorieren. Wir fordern von der Bundesregierung umgehend eine Nachversicherung der Betroffenen, damit sie Kurzarbeitergeld erhalten können", sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Ulrike Laux.

 

„Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent zu erhöhen. Die vielen Milliarden Euro zur Bekämpfung der Corona-Krise müssen vor allem bei den Ärmsten ankommen. Derzeit ist das nicht ausreichend der Fall. Die aktuelle Höhe des Kurzarbeitergeldes führt Beschäftigte im Niedriglohnbereich direkt in die Armut. In der Gebäudereinigung beträgt der Stundenlohn 10,80 Euro. Bei Kurzarbeit bleiben davon nur 6,48 Euro übrig – das ist zum Leben zu wenig. Die Unternehmen müssen jetzt ebenfalls helfen. Sie erhalten hohe staatliche Entlastungen – wie etwa durch den Wegfall von Sozialabgaben. Es ist deshalb ihre Pflicht, Verantwortung für die Existenz ihrer Beschäftigten zu übernehmen, indem sie das Kurzarbeitergeld bis zur vollen Lohnhöhe aufstocken. Für Betriebsräte hat die IG BAU bereits Vorschläge für entsprechende Betriebsvereinbarungen vorgelegt. Arbeitgeber müssen hier mitziehen. Die Beschäftigten können nicht allein die Last der Krise tragen." 


BMAS: Mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

Hier finden Sie einen Video-Beitrag von Hubertus Heil vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in dem für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern plädiert wird. In seinem Statement fordert der Bundesminister: "Frauen dürfen in der Arbeitswelt nicht mehr benachteiligt werden".

Unter anderem spricht er Themen wie die Gender Pay Gap von 6% an und nennt Möglichkeiten für Brückenteilzeit sowie die Grundrente. Er fordert aber auch mehr Frauen auf dem Arbeitsmarkt und mehr gesellschaftliche Anerkennung für die Leistungen von Frauen. Gerade die Pandemie habe gezeigt, dass Frauen "den Laden am laufen halten", so Heil. 


Systemrelevant aber dennoch kaum anerkannt: Entlohnung unverzichtbarer Berufe in der Corona-Krise unterdurchschnitt-lich

"Durch die Corona-Krise zeigte sich ganz deutlich, dass bestimmte Berufsgruppen des öffentlichen und sozialen Lebens systemrelevant sind. Jedoch weist die Mehrheit der als systemrelevant definierten Berufe außerhalb von Krisenzeiten ein geringes gesellschaftliches Ansehen und außerdem eine unterdurchschnittliche Bezahlung auf. Der Frauenanteil ist zudem überdurchschnittlich hoch.  Die Liste der systemrelevanten Berufe wurde während der Corona-Krise ergänzt und erweitert. Diese Berufe weisen nun ein höheres Lohnniveau und auch einen höheren Männeranteil", heißt es im Bericht des DIW Berlin (2020) von Josefine Koebe, Claire Samtleben, Annekatrin Schenker und Aline Zucco. In anschaulichen Grafiken wird in dem Artikel deutlich, dass die Diskrepanz zwischen gesellschaftlicher Unverzichtbarkeit und tatsächlicher Entlohnung, auch nach Anpassung der systemrelevanten Berufe „zweiter Stunde“, sehr offensichtlich ist.


Es lebe der Minijob - lasst EU-Bürger*innen leben!

Merke: Auch 250,-- Euro mtl. ist ein "Job". Auch ein "Gefälligkeitsjob" ist ein "Job"! Und damit besteht Hartz IV-Berechtigung, auch ohne Kinder, mit umso stärker. Gut so, da ist die Entscheidung des Europ. Gerichtshofs für Menschenrechte gegen ein Bettelverbot nicht mehr die letzte Rettung. Unglaublich, in einem (D'sch)land zu leben, in dem derartige Knickrigkeit und Kaltherzigkeit in Politik und Behörden regieren. 

 

Bundessozialgericht: Minijob kann Hartz-IV-Anspruch für EU-Bürger retten

Auch ein Minijob kann den Hartz-IV-Anspruch von nach Deutschland eingereisten EU-Bürgern begründen. Das hat das Bundessozialgericht in zwei Fällen entschieden. Das gelte insbesondere dann, wenn die Kinder in Deutschland zur Schule gehen.

Nach einem Gerichtsurteil kann auch eine nur geringfügige Beschäftigung den Hartz-IV-Anspruch von nach Deutschland eingereisten EU-Bürgern begründen. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht erst recht, wenn die Kinder in Deutschland zur Schule gehen und die geringfügig oder teilzeitbeschäftigten Eltern deshalb ein Aufenthaltsrecht haben, entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Verfahren. (AZ: B 14 AS 25/20 R und B 14 AS 42/19 R) Die Kasseler Richter setzten damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes um. Seit Januar dieses Jahres ist der gesetzliche Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen für EU-Bürger mit in Deutschland zur Schule gehenden Kindern weggefallen.

 

Sonst gilt nach den gesetzlichen Bestimmungen weiterhin, dass in Deutschland arbeitsuchende EU-Bürger vom Hartz-IV-Anspruch ausgeschlossen sind, wenn sie weder Arbeitnehmer sind oder über kein Aufenthaltsrecht verfügen.

Im ersten Verfahren war die psychisch kranke bulgarische Klägerin mit ihren zwei Kindern im April 2013 nach Deutschland eingereist. Die Kinder besuchten die Schule. Zwischen November 2014 und Februar 2015 ging die Frau einem Minijob als Verkäuferin nach und verdiente monatlich 250 Euro. Der Arbeitgeber hatte mitgeteilt, ihr den Job aus Mitleid gegeben zu haben.

 

Jobcenter: Minijobber keine Arbeitnehmer

Arbeitslosengeld II lehnte das Jobcenter Köln jedoch ab, weil sich die Bulgarin allein zur Arbeitsuche hier aufhalte. Sie sei auch nicht als Arbeitnehmerin einzustufen, weil ihr Minijob nur einen Umfang von acht Wochenstunden und der Arbeitgeber ihr die Stelle nur aus Mitleid gegeben habe, hieß es zur Begründung.

 

Auch im zweiten Verfahren vor dem BSG ging es um einen Bulgaren, der als Elektrohelfer auf Abruf bei einer Firma für zwei Monate beschäftigt war. Dessen Tochter besuchte die Schule. Auch hier hatte das Jobcenter Bremen Hartz-IV-Zahlungen abgelehnt, weil der Mann sich nur zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalte.

 

Landessozialgericht muss neu prüfen

Das BSG verwies den ersten Fall wegen fehlender Feststellungen an die Vorinstanz zurück. Allerdings gelte die Frau auch als Minijobberin mit einem Verdienst von nur 250 Euro als Arbeitnehmerin, so dass sie über ein Aufenthaltsrecht verfügte. Auch seien ihre Kinder hier zur Schule gegangen, so dass ihr auch deshalb Sozialleistungen zustehen könnten. Das Landessozialgericht müsse nun prüfen, ob unter Umständen der Sozialhilfeträger zu Leistungen verpflichtet ist.

 

Im zweiten Fall sprach das BSG dem Mann Arbeitslosengeld-II-Leistungen zu. Als Teilzeitbeschäftigter war er nach EU-Recht freizügigkeits- und damit aufenthaltsberechtigt. Seine Tochter besuchte zudem die Schule, so dass sich auch aus diesem Grund ein Hartz-IV-Anspruch ergebe. (epd/mig)

Hier geht's zum Artikel!

 

Bundessozialgericht stärkt Rechte von EU-Bürgern

Hartz-IV-Ausschluss für arbeitssuchende EU-Bürger auf der Kippe

Der Terminbericht hier zum Download

Die Terminvorschau hier zum Download


Fairplay - auch zu Hause!

Nicht nur der Equal Care Day am 29. Februar war Anlass für das Netzwerk "Frauen & Arbeitspolitik im Kreis Herford" sowie die AG kommunaler Gleichstellungsstellen, den Flyer "Fairplay auch zu Hause" herauszugeben. 

Kinder, Küche und Kehrblech jonglieren, Kranke oder Alte pflegen, Menschen mit Behinderung unterstützen, etc. - wer sich kümmert, wird oft noch dafür bestraft. Denn ob privat, beruflich oder im Ehrenamt, für Care-Arbeit gibt es wenig Wertschätzung, schlechte oder gar keine Bezahlung. Dazu kommt, dass es vor allem Frauen sind, die diese Tätigkeiten übernehmen - eine Hauptursache für die Ungleichstellung in vielen anderen Lebensbereichen.

 

Care-Arbeit ist überwiegend unsichtbare Arbeit. Sie wird - genau wie der Schalttag - oft übergangen. Deshalb findet der "Equal Care Day - Aktionstag für mehr Wertschätzung und eine faire Verteilung der Sorgearbeit" in Schaltjahren am 29. Februar statt, in allen anderen Jahren am 1. März. 

 

Mit dem Flyer möchten wir über den Equal Care Day hinaus zu Gesprächen in Beziehungen, aber auch in Schulen und Jugendgruppen über eine faire Aufteilung in Haushalt, Familie und Nachbarschaft einladen. Dazu soll vor allem die Alltags-Checkliste einen Beitrag leisten. Sie soll sichtbar machen, wie viele Stunden wer für welche Tätigkeiten aufwendet. Dies kann zu Aha-Erlebnissen führen und Veränderungen anstoßen. 


Internationale Vorkurse für Erwachsene

 

Das Westfalenkolleg Bielefeld bietet volljährigen Geflüchteten seit 2016 die Möglichkeit, an internationalen Vorkursen teilzunehmen. Im Unterricht werden neben der deutschen Sprache auch die Fächer Mathematik, Englisch und Geschichte unterrichtet, um die Teilnehmenden auf einen Einstieg in die gymnasiale Oberstufe vorzubereiten. Die Aufnahme in die Internationalen Vorkurse erfolgt nach einem Einstufungstest am Kolleg.

Im Rahmen der Oberstufe des Westfalenkollegs können innerhalb von 4 Semestern die Fachhochschulreife und in 6 Semestern die Hochschulreife erreicht werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

 


Besuch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 18. August 2017 in Herford

 

 

Eine Gruppe des Netzwerkes Frauen und Arbeitspolitik trotzte dem heftigen Regen und hielt die „Equal Pay Taschen“ hoch. Eine davon war, mit Anschreiben und Informations-inhalt, für die Bundeskanzlerin bestimmt und wurde dem Bundestagskandidaten Dr. Tim Ostermann überreicht. Er versprach, die Tasche im Kanzleramt abzugeben.


"Dein Sprungbrett" - Webinare und Beratung für junge Frauen für wirtschaftliche Unabhängigkeit

Das DGB-Projekt "Was verdient die Frau" bietet eine Beratungsplattformen an, das jungen Frauen Starthilfe für wirtschaftliche Unabhängigkeit gibt. "Dein Sprungbrett" bietet Webinare und Unterstützung auf der Plattform und in der Community an. Informationen finden Sie auf der Homepage des Projekts www.was-verdient-die-frau.de/sprungbrett.


Altersarmut ist weiblich

Welche unterschiedlichen Auswirkungen haben "weibliche" und "männliche" Lebenswege und Entscheidungen auf das Leben nach der Erwerbstätigkeit? Im Rahmen des Frauen-Bündnis gegen Altersarmut zeigt der Deutsche LandFrauenverband e. V. in diesem Film, warum Armut weiblich ist, und wie sich persönliche Entscheidungen im Leben auf die Altersversorgung auswirken können.


Besonders Frauen sind von Altersarmut betroffen, weil sie häufiger in mehreren Minijobs ausharren müssen, die keine Brücke in die Vollzeitbeschäftigung bilden. Auf diese Umstände und weitere Ungerechtigkeiten hinsichtlich der Erwerbstätigkeit von Frauen muss aufmerksam gemacht werden.


Novellierung des Gleichstellungsgesetzes

Frauenförderung im öffentlichen Dienst bekommt einen neuen Schwung: nach 17 Jahren wurde im Dezember 2016 das Gleichstellungsgesetz novelliert, welches die Gleichstellungsstellen stärkt. Gleichstellungsbeauftragte erhalten Entscheidungs-kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten, werden ernst genommen und setzen sich weiter für Geschlechtergerechtigkeit ein.

 

Gleichstellungsbeauftragte für Gesetzesnovelle - WB

Neues Gleichstellungsgesetz mit Biss - NW

 


Wissenswertes zum (erweiterten) Unterhaltsvorschuss

Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben:

  • Kinder von Alleinerziehenden mit Wohnsitz in Deutschland
  • die keinen, zu wenig oder nicht regelmäßig Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil bekommen

Aktuell:

  • Kinder bis zum 12. Geburtstag
  • maximal 6 Jahre lang

Ab 1 Juli 2017:

  • Kinder bis zum 18. Geburtstag
  • die Begrenzung der Bezugsdauer auf 6 Jahre entfällt

Höhe des monatlichen Unterhaltsvorschusses:

 

Ab 01. Januar 2017:

  • für Kinder von 0-5: 150 Euro
  • für Kinder von 6-11: 201 Euro

 

Zusätzlich ab 01.Juli 2017:

  • für Kinder von 12-17: 268 Euro

Antrag:

  • Schriftlich bei der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse (in der Regel beim Jugendamt, bzw. Sozialamt). Dort gibt es Anträge.
  • Wie die Anträge für Kinder ab 12 aussehen ist noch nicht klar - Neuigkeiten veröffentlichen wir auf unserer Website.
  • Unterhaltsvorschuss kann einen Monat rückwirkend gezahlt werden, es reicht also im Juni oder Juli den Antrag für den erweiterten Unterhaltsvorschuss zu stellen.

 

Wenn der jetzige Anspruch vor Juli ausläuft, gibt es – die Bedürftigkeit der Familie vorausgesetzt – zur Überbrückung:

 

  • Kinderzuschlag (bei der Familienkasse)
  • Hartz IV (beim Jobcenter)
  • Wohngeld (bei der Stadt/Gemeinde/dem Kreis)

 

Darüber ob Bedürftigkeit besteht können sich Alleinerziehende bei den zuständigen Sozialberatungsstellen informieren!

 

Die Broschüre Alleinerziehend – Tipps und Informationen bietet alle wichtigen Infos rund um die Existenzsicherung Alleinerziehender und ihrer Kinder. (Download hier: )

 

Unter bestimmten Bedingungen gibt es keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss:

 

  • Wenn Alleinerziehende ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. Mitwirkungspflicht heißt: Angabe von Name / Aufenthaltsort des Unterhaltspflichtigen, soweit dieser bekannt ist.
  • Bei erneuter Heirat. Das Zusammenleben mit neuem Partner/neuer Partnerin ist kein Ausschlussgrund.
  • Für Kinder ab 12 Jahren: wenn sie im Hartz IV Bezug sind und / oder der Alleinerziehende Elternteil im Hartz IV Bezug weniger als 600 Euro brutto verdient.

 

Für Alleinerziehende im Hartz IV Bezug gilt, unabhängig vom Alter der Kinder: Besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, so wird dieser auf die Hartz IV Leistungen angerechnet.

 

Angerechnet werden beim Unterhaltsvorschuss:

  • etwaige (zu geringe / unregelmäßige) Unterhaltszahlungen.
  • Waisengeld.

Der Unterhaltsvorschuss verringert sich also um die betreffende Summe.

 

Unterhaltsvorschuss muss vom Unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgezahlt werden:

  • Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen, also: Ein zinsloses Darlehen für den unterhaltspflichtigen Elternteil.
  • Das Jugendamt ist verpflichtet die vorgestreckten Leistungen vom Unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzutreiben. der Alleinerziehende Elternteil ist verpflichtet dabei Mitzuwirken.

Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW e.V.  

www.vamv-nrw.de

www.facebook.com/vamvnrw


Gute Geschäfte - Marktplatz für Unternehmen und Gemeinnützige

"Bei dieser Veranstaltung treffen sich  an einem Abend für ca. zwei Stunden Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in jeweils gleicher Zahl und verhandeln gemeinsam Engagement-Vereinbarungen. Oberste Regel: Geld ist tabu! Es geht darum, sich auf Augenhöhe zu begegnen und Leistungen auszutauschen – und zwar von jeder Seite," heißt es auf der Homepage der Stiftung UHSH. Mehr Infos gibt es hier!


Ausbildung in Teilzeit: Mit 43 in die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Allein die Tatsache, dass man Kinder hat, macht es für Frauen schwer, eine Ausbildung zu beginnen. Viele kennen das Konzept der Teilzeitausbildung noch nicht.

 

Mit 43 in die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten


Frauen-Bündnis gegen Armut-Erklärung

Die Rente ist das Spiegelbild des Erwerbslebens. Die Erklärung zeigt, wie sich typische Erwerbsbiografien von Frauen direkt auf die Rentenhöhe auswirken, und wie wichtig ein Kurswechsel in der Rentenpolitik ist.


Das Sozialticket ist da! - Update 2023

Seit Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 gibt es auch für diese Variante das Deutschlandticket Sozial im Abo für 39 Euro! Damit kostet es für berechtigte Personen 10 Euro weniger. Mehr allgemeine Informationen erhalten Sie hier direkt von der Deutschen Bahn oder hier vom OWL-Verkehr

Download
Artikel in der NW: Ein Ticket für zwei Kreise
Das Netzwerk "Frauen und Arbeitspolitik" hat auch das Thema Sozialticket mitgefördert; mit diesem können Einkommensschwache vergünstigt Bus und Bahn fahren.
NW 30.07.16 Sozialticket.pdf
Adobe Acrobat Dokument 210.1 KB
Download
Artikel im Westfalen-Blatt: Das Sozialticket ist da
Westfalen Blatt-Sozialticket.pdf
Adobe Acrobat Dokument 336.7 KB
Download
Mehrsprachiger Flyer Weserwerreticket.pd
Adobe Acrobat Dokument 274.2 KB


Heute die Rente von Morgen sichern

Häufig wird das Thema Rente nicht früh genug beachtet. Dabei ist es wichtig, sich die Tragweite bewusst zu machen und sich früh genug über Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren.

Näheres in einem Artikel von Christel Riedel und Eva M. Welskop-Deffaa:

 

Heute die Rente von morgen sichern